Bremen
| Beihilfebemessungssätze: Beihilfeberechtigte 50% + 1 berücksichtigungsfähiger Angehöriger 55% + 2 berücksichtigungsfähige Angehörige 60% + 3 berücksichtigungsfähige Angehörige 65% + 4 berücksichtigungsfähige Angehörige 70% Der Bemessungssatz erhöht sich nicht, wenn der Ehegatte ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 15.000 DM jährlich hat. Wird ein Arbeitgeberzuschuß von mehr als 80 DM gewährt, ist der Beihilfebemessungssatz für alle Personen, die bei der Bemessung des Zuschusses berücksichtigt sind, um 10% gemindert. Krankenhausbehandlung: Regelleistung Wahlleistung Zweibettzimmer keine privatärztliche Behandlung (Chefarzt) keine Kürzung/Zuzahlung Ambulante Behandlung: Ärztliche Behandlung: im Rahmen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) Heilpraktiker: nicht beihilfefähigbr> Arzneien und Verbandmittel: die beihilfefähigen Aufwendungen werden um 6 DM gekürzt Hilfsmittel: Erstattung nach Hilfsmittelkatalog und Höchstsätzen 9 DM bei einem Apothekenabgabepreis bis 30 DM, 11 DM bei einem Apothekenabgabepreis zwischen 30 DM und 50 DM, 13 DM bei einem Apothekenabgabepreis über 50 DM Hilfsmittel: Erstattung nach Hilfsmittelkatalog und Höchstsätzen Brillen und Kontaktlinsen: Brillengestelle sind nicht beihilfefähig Brillengläser nur in einfacher Ausführung / Höchstsätze Kontaktlinsen nur in Ausnahmen Kuren: alle 4 Jahre bis zu 30 DM täglich für maximal 23 Tage für ärztliche Leistungen, Arznei- und Verbandmittel, bis zu 30 DM täglich für Unterbringung und Verpflegung Fahrtkosten: in niedrigster Klasse der Beförderungsmittel abzüglich 25 DM je Fahrt Zahnärztliche Behandlung: Zahnbehandlung und Zahnersatz: im Rahmen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) Material und Laborkosten sind zu 2/3 beihilfefähig Edelmetalle und Keramikverblendungen sind zu 50% beihilfefähig Keine Beihilfe für große Brücken Einschränkung bei Beamte auf Widerruf und deren Angehörigen |
