Ärztekammer
Die Ärztekammer stellt eine Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Dabei sind die Aufgaben der Ärztekammer durch die Gesetze der jeweiligen Bundesländer geregelt. Zu ihren Aufgaben gehört die Entwicklung von Satzungen. Z. B. die Satzung der Ärztekammer, Berufsordnung und Weiterbildungsordnung. Aber auch die Abnahme von Prüfungen wie etwa eine Facharztprüfung zählt zu ihren Aufgaben. Weitere Aufgaben sind die Überwachung der Berufsausübung der Ärzte, die Förderung ärztlicher Fortbildungen oder die Errichtung von Ethikkommissionen. Ärztekammern sind nicht für die Honorarabrechnung zwischen Arzt und Krankenkasse zuständig. Hierfür wurde die Kassenärztliche Vereinigung geschaffen.




