Abgekürzte Beitragszahlung
Der Begriff abgekürzte Beitragszahlung ist sehr oft zu finden, bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung. Die Höhe der Beitragszahlung, sowie die Häufigkeit und Fälligkeit des jeweiligen Vertrages kann individuell festgelegt werden. Möglich sind Varianten der Einmalzahlung des Versicherungsbeitrages, aber auch regelmäßige Zahlungen als monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Beitragszahlungen können geleistet werden. Die zu entrichtenden Versicherungsbeiträge können bei einer periodischen Beitragszahlung um einiges Kürzer ausfallen als die Versicherungsdauer. Hierbei handelt es sich um die abgekürzte Beitragszahlung. Es muss eine Mindestbeitragszahl von 5 Jahren vorliegen, um die abgekürzte Beitragszahlung in Anspruch nehmen zu können; die Mindestvertragslaufzeit der Kapitallebensversicherung muss mindestens 12 Jahre betragen, um bei der Auszahlung der Kapitallebensversicherung Zinsabschlagssteuer und Einkommenssteuerbefreit auf die Vertragssumme zu sein.




