Übergang von Ersatzansprüchen
Unter dem Begriff Übergang von Ersatzansprüchen versteht sich, dass angefallene Schadensforderungen übergeben werden. Im Bereich der Krankenversicherungen lässt sich dies einfach mit einem Beispiel erklären. Wird ein Versicherter A durch eine Person B verletzt und muss sich daraufhin A einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, werden die Kosten erst einmal von der privaten Krankenkasse des geschädigten A übernommen. Nun tritt der Fall ein, dass es einen Übergang der Ersatzansprüche vom Geschädigten A an seine Krankenversicherung gibt. Die Krankenversicherung wiederum wendet sich nun an die Person B, um den entstanden Schaden bzw. die Kosten für die medizinische Behandlung einzufordern.




