Überraschende Klauseln

Überraschende Klauseln können Bestandteile eines Vertrages zwischen zwei Parteien sein, beispielsweise auch zwischen einer Versicherung und einem Versicherungsnehmer. So können von der Versicherung in den Vertrag überraschende Klauseln mit aufgenommen werden, mit welchen der Versicherungsnehmer in solch einer Art von Vertrag nicht rechnen würde. Aufgrund der Tatsache, dass mit solchen Betragsbestandteilen nicht zu rechnen ist werden diese Klauseln auch nicht zu einem Bestandteil des Vertrages. Trotzdem sollte jedem empfohlen werden einen Vertrag gründlich zu studieren und strittige Passagen im Notfall von einem Rechtsbeistand prüfen zu lassen.