Übertragungswert
Bis zum 01.01.2009 war es Versicherten der privaten Krankenversicherung nicht möglich, bei einem Wechsel innerhalb der eigenen Versicherung in einen anderen Tarif oder bei einem Wechsel der Krankenversicherung die angesparten Altersrückstellungen mitzunehmen. Zumindest für privat Versicherte, die sich erst seit dem 01.01.2009 in einer privaten Krankenversicherung versichert haben, besteht nun die Möglichkeit bei einem Wechsel innerhalb des Systems der privaten Krankenversicherungen, Altersrückstellung mitzunehmen. Hierbei wird ein so genannter Übertragungswert ermittelt, welcher sich an der Höhe der Rückstellungen des Basistarifes orientiert. Dies bedeutet, dass zwar nicht die gesamten Altersrückstellungen bei einem Wechsel mitgenommen werden können, aber zumindest steht dem Versicherten ein Teil dieser Rücklagen zu.




