Übertritt aus der GKV

Scheidet ein Versicherter aus der gesetzlichen Krankenkasse aus und wechselt zu einer privaten Krankenversicherung, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie die neue private Krankenkasse die Vorversicherung behandelt. So gilt bei einem Übertritt aus der GKV in der Regel, dass die ununterbrochene Versicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet wird, sodass für den Versicherten mit dem Eintritt in die private Krankenversicherung direkt der volle Versicherungsschutz gültig ist. Je nach privater Krankenkasse wird zum Teil aber auch über einen Nachweis der Vorversicherung verzichtet. Dies hat für den Versicherten dann aber zur Folge, dass auf verschiedene Arten von Behandlungen eine Wartezeit besteht, bis von der privaten Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung übernommen werden.