Überweisungsschein

Patienten, welche ihren Hausarzt aufsuchen, müssen pro Quartal eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro bezahlen. (Manche Krankenkassen bieten allerdings ein Hausarztmodell an, damit ist die Praxisgebühr von 10 Euro auf einmal jährlich beschränkt) Nicht immer kann der Hausarzt die entsprechende Diagnose stellen, weshalb er dann seinen Patienten an einen Facharzt verweisen muss. In solchen Fällen wird ein sogenannter Überweisungsschein ausgestellt, mit dem dann der Patient zu einem Facharzt gehen kann. Legt dieser den Überweisungsschein vor, muss er kein weiteres Mal die Praxisgebühr bezahlen. Grundsätzlich soll der Überweisungsschein die Patienten daran hindern, dass gleich teure Fachärzte aufgesucht werden, wenn die Möglichkeit besteht, dass auch der Hausarzt ausgereicht hätte.