Ablehnung Antrag

Wird ein Antrag auf eine private Krankenversicherung gestellt, ist der Antragsteller dazu verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Liegen beispielsweise Vorerkrankungen vor, mit welcher die Versicherungsgesellschaft mit einer zu hohen Belastung rechnet, hat diese das Recht auf Ablehnung des Antrags. Die Ablehnung des Antrags ist immer mit einer Begründung verbunden, weshalb ein gewichtiger Grund vorangeht. In den meisten Fällen gibt es keine Ablehnung bei Antrag, stattdessen wird en Kompromiss eingegangen oder es muss ein Risikozuschlag bezahlt werden. Wer eine Ablehnung seines Antrages erhalten hat, sollte es auf jeden Fall bei einer anderen Versicherungsgesellschaft noch einmal versuchen.