Abmeldung von der Gruppenversicherung

Sind mehrere Personen über einen Verband oder eine Firma als Versicherungsnehmer versichert, spricht man von einer Gruppenversicherung. Gruppenversicherungen werden gewählt, weil sie meist dadurch einen sehr viel günstigeren Tarif gegenüber Einzelversicherungen anbieten können. Die versicherten Personen innerhalb dieser Gruppenversicherung stehen in einem bestimmten Verhältnis zum Versicherungsnehmer. Eine Abmeldung von der Gruppenversicherung ist zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Dabei muss vom Versicherungsnehmer eine Frist von drei Monaten eingehalten werden. Bei einer Prämienerhöhung besteht natürlich ein außerordentliches Kündigungsrecht, ebenfalls unter Einhaltung der Kündigungsfrist.