Abrechnung Chefarzt

Die Leitung eines gesamten Klinikums oder einer bestimmten Fachabteilung, erfolgt durch einen Chefarzt. Dieser ist für alle Vorgänge verantwortlich und führt in der Regel in Form eines Angestelltenverhältnisses seine Arbeit aus. Im Normalfall verfügt ein Chefarzt nicht über eine Kassenzulassung, weshalb meistens ausschließlich Privatpatienten von einem Chefarzt behandelt werden. Diese erbrachten Leistungen werden mit einer Abrechnung vom Chefarzt geltend gemacht. Damit die gesamten Kosten durch die private Krankenversicherung erstattet werden, muss im Vertrag auch eine Chefarztbehandlung vereinbart sein. Ansonsten hat man die Abrechnung über den Chefarzt selbst zu bezahlen.