Abstinenz
Der Begriff Abstinenz wird im Bezug auf die private Krankenversicherung insofern verwendet, wenn der Versicherte über einen bestimmten Zeitraum keine ärztliche Leistung in Anspruch genommen hat. Dabei ist die Abstinenz als gutes Zeichen zu werten, vor allem aus Sicht des Versicherungsunternehmens. Diese Abstinenz bedeutet dann, der Versicherte fühlt sich gesund, er hat keine Beschwerden. Im Bereich der Zahnmedizin, wie auch in der Allgemeinmedizin sollte man allerdings auf die Abstinenz verzichten, denn regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen können eventuelle Probleme schon in den Anfängen aufzeigen. In der Regel wird dann eine viel kleinere Behandlung nötig, als wenn man einen größeren Abstinenzzeitraum verstreichen lässt. Notwendige Vorsorgeuntersuchungen sollte man auf keinen Fall weglassen.




