Abtretung

Eine Abtretung, auch Zession genannt, ist eine Übertragung von Forderungen. Im § 398 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, ist der Begriff Abtretung ganz klar definiert. Darin wird derjenige, der die Forderung überträgt als Zedent bezeichnet. Demjenigen, dem der Zedent die Forderung überträgt, wird darin als Zessionar bezeichnet. Somit kommt eine Abtretung nur zustande, wenn zwischen Zedent und Zessionar ein Vertrag geschlossen wurde, der von Beiden auch akzeptiert wurde. Eine Abtretung wird hauptsächlich für die Sicherheit von Krediten verwendet. Deshalb liegen einer Abtretung meist ein Kaufvertrag oder andere Vereinbarungen, wie zum Beispiel ein Schenkungsvertrag bei. Wird eine Abtretung vereinbart, wechselt die Forderung seinen Besitzer.