Abweichende Vereinbarung

Für die Berechnung der Arztrechnung wird die Gebührenordnung für Ärzte verwendet. Eine dabei entstehende abweichende Vereinbarung der Vergütungshöhe wird auch als Abdingung bezeichnet. Wichtig ist hier, eine abweichende Vereinbarung muss bereits vor einer Behandlung, in schriftlicher Form zwischen Arzt und Patient geschlossen werden. Diese Vereinbarung wird in einer Abdingungserklärung festgehalten. Eine Kopie davon muss dem Patienten ausgehändigt werden. In dieser Abdingungserklärung muss die vereinbarte Höhe festgehalten werden. Zudem muss schriftlich darauf hingewiesen werden, dass die Vergütung eventuell nicht vollständig von der privaten Krankenversicherung erstattet wird.