Alkoholklausel

Je nach gewähltem Tarif der privaten Krankenversicherung kann es eine sogenannte Alkoholklausel im Vertragswerk geben, welche Leistungen im Fall eines durch Alkoholkonsum verursachten Versicherungsfalls ausschließt. Zwar enthalten die meisten privaten Krankenversicherungstarife keine Alkoholklausel mehr, trotzdem haben Menschen mit Alkoholproblem auch große Probleme, einen geeigneten Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung zu finden. Die meisten Versicherungen, denen die Erkrankung des Versicherten bekannt ist, erheben hohe Risikozuschläge und schließen gleichzeitig Leistungen aus, welche im Zusammenhang mit dem Alkoholismus stehen könnten. Beispielweise muss beim Eintritt in die private Krankenversicherung auch angeben werden, ob es in der Vergangenheit Probleme mit Alkohol gegeben hat. Wird dies unterlassen und die Versicherung findet dies später heraus, kann es zu schwerwiegenden Konsequenzen für die Versicherten kommen.