Allgemeiner Beitragssatz soziale Pflegeversicherung

Ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist auch ein allgemeiner Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung seit der Gesundheitsreform 2009 verankert. Die Höhe des Beitrages zur Pflegeversicherung orientiert sich am Einkommen, wobei sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber einen Anteil übernehmen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung überwiesen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in diesem Fall die Verwaltung und überweisen die Beiträge entsprechend weiter. Durch die Pflegeversicherung sind die Versicherten vor den Kosten abgesichert, welche im Pflegefall auf einen zukommen können. Hierbei ist darauf zu achten, dass es keine Lücken in der Versicherungszeit gibt.