Altersteilzeit
Durch die Altersteilzeit wird Arbeitnehmern die Möglichkeit geboten, durch Halbierung der Arbeitszeit oder gar durch frühere Beendigung der beruflichen Tätigkeit langsam in den Ruhestand einzutreten. In der Regel ist es ab Erreichen des 55. Lebensjahres möglich, einen Antrag auf Altersteilzeit zu stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragsteller/in im Zeitraum der letzten 5 Jahre vor dem gewünschten Termin der Altersteilzeit wenigstens 1.080 Kalendertage in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat. Dies ist der Fall, wenn regelmäßig ein monatliches Einkommen von mehr als 400,- Euro erzielt wird. Für die Altersteilzeit können unterschiedliche Modelle in Anwendung gebracht werden.




