Änderung AVB
Es besteht die Möglichkeit durch die private Krankenversicherung, dass eine Änderung der AVB vorgenommen werden können. Doch kann solch eine Änderung der AVB nur dann durchgeführt werden, wenn die Belange des Versicherten auch weiterhin gewahrt bleiben und der Versicherte durch die Änderung nicht in unzumutbarer Weise rechtlich und wirtschaftlich benachteiligt wird. Eine Änderung der AVB kann beispielsweise dann zum Tragen kommen, wenn die private Krankenversicherung rechtliche Vorgaben mit in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufnehmen muss. Gleiches kann ebenfalls der Fall sein, falls Bedingungen im Vertragswerk nicht mehr den aktuellen rechtlichen Normen entsprechen.




