Anpassungsversicherung
Viele Versicherungen im Gesundheitswesen unter anderem die Berufsunfähigkeits-, Renten-, oder Lebensversicherung unterliegen der Anpassungsversicherung. Das bedeutet, dass in einen regelmäßig festgelegtem Rhythmus die Beiträge, welche der Versicherte zu bezahlen hat, erhöht werden. Meistens orientiert sich der Beitrag am Einkommen des Versicherten. Wurden die Beiträge erhöht, ergibt sich zwangläufig auch eine höhere Ablaufsumme. Versicherte haben allerdings das Recht, auf diese Anpassung zu verzichten. Geschieht dies mehrere Male hintereinander, kann für den Versicherungsnehmer das Anpassungsrecht verfallen.




