Anrechnungsbetrag
Der Begriff Anrechnungsbetrag steht in der privaten Versicherung für den Gegenwert, welcher für die Altersrückstellung gebildet wird. Im Laufe der Versichertenzeit kann man in der privaten Krankenversicherung die Altersrückstellung aufbauen. Das heißt, steigende Kosten, welche im Alter entstehen und so einen höheren Beitrag fordern würden, bereits in den Jahren zuvor einkalkuliert werden. Ein Jüngerer Versicherter bezahlt deshalb einen höheren Beitrag, um so die statistisch errechneten Mehrkosten im Alter auszugleichen, ohne dann einen höheren Beitrag leisten zu müssen. Dieser Anrechnungsbetrag ist somit die Differenz, welche aus dem aktuellen Beitrag und dem Beitrag, welchen er bezahlen müsste, sollte er die Versicherung neu abschließen, bezahlen müsste.




