Anschlussheilbehandlung
Unter einer Anschlussheilbehandlung bezeichnet man medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, welche eher unter dem Begriff „Kur“ bekannt sind. Diese sogenannte Kur dient dazu, die Gesundheit eines Menschen, aber auch seine Leistungsfähigkeit wieder vollständig herzustellen. Meist erfolgt die Anschlussheilbehandlung direkt nach einem Aufenthalt in einer Klinik. Diese kann stationär aber auch ambulant erfolgen. Die Anschlussbehandlung für einen Patienten muss durch das Krankenhaus beantragt werden, in welchem dieser behandelt wurde, oder durch den behandelnden Arzt, und zwar im voraus, bevor diese beginnt. Die Kosten welche für die Anschlussheilbehandlung entstehen, werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse und vom Rentenversicherungsträger übernommen.




