Antrag
Der Antrag für eine Krankenversicherung erfolgt in Formularform. Dies gilt für die private und für die gesetzliche Krankenversicherung gleichermaßen. Als künftiger Versicherungsnehmer füllt man den entsprechenden Vordruck aus, welcher auch die AGB´s enthält. Diese Algemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich in erster Linie auf die rechtsgeschäftlichen Vertragsbestandteile. Der künftige Versicherungsnehmer ist beim ausfüllen des Antrages dazu verpflichtet, diesen wahrheitsgemäß auszufüllen. Handelt es sich um einen Antrag für eine private Krankenversicherung, dürfen zum Beispiel keine Krankheiten verschwiegen werden.




