Antrag Befreiung Versicherungspflicht
Möchte sich ein Versicherter von der Versicherungspflicht befreien lassen, muss er einen Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht stellen. Allerdings müssen hierfür Befreiungsgründe vorliegen. Ein Antrag auf Befreiung kann gestellt werden, wenn es zu einer Änderung in der Jahresarbeitsentgeltgrenze kommt. Aber auch dann, wenn der Antragsteller Arbeitslosengeld oder Unterhalt beziehen muss, oder in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug keine gesetzliche Krankenversicherung besaß, kann ein Grund für den Antrag auf Befreiung sein. Wichtig ist, innerhalb von drei Monaten, nach Beginn der Versicherungspflicht, muss der Antrag gestellt werden, damit diese auch gegeben werden kann.




