Antragsablehnung
Eine private Krankenversicherung kann selbst darüber entscheiden, ob es einen Antrag eines künftigen Versicherungsnehmers annimmt oder nicht. Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen in der Regel jeden aufnehmen, doch haben auch sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Antragsablehnung. Die Versicherungspflicht ist ein Grundsatz der Sozialversicherungen zu denen jeder verpflichtet ist. Das heißt, jeder, der einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, ist auch dazu verpflichtet, selbst einer Krankenkasse beizutreten. Dies gilt auch für Auszubildende. Erfolgt die Antragsablehnung, muss diese immer in schriftlicher Form dem Antragsteller mitgeteilt werden.




