Antragstellung

Bei der Antragstellung für eine private Krankenversicherung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung. Das heißt, der Versicherungsnehmer legt eine Erklärung ab, dass er in die gewählte PKV aufgenommen werden möchte. Für die Antragstellung muss ein Formular ausgefüllt werden, welches man von der PKV bekommt. Mit dem Formular erhält man auch die gültigen AGB´s. Das Formular muss wahrheitsgemäß und in vollem Umfang ausgefüllt werden, Krankheiten dürfen dabei nicht verschwiegen werden. Zudem muss der Antragsteller seine Ärzte von deren Schweigepflicht gegenüber der Krankenversicherung entbinden. Wird der Antragsteller angenommen, wird ihm der Versicherungsschein zugesendet. Dieser gilt dann zugleich als Annahmeerklärung.