Arbeitgeberanteil
Für Menschen in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung. Sowohl ein Teil der Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung, als auch ein Teil der Kosten für die private Krankenversicherung werden vom Arbeitgeber steuerfrei übernommen. Diese Teilweise Kostenübernahme gilt aber nur für die Primärversicherung. Sprich Zusatzversicherungen müssen vom Versicherten alleine getragen werden. Lange Zeit lag der Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung bei 50 Prozent des Beitrages. In den letzten Jahren hat sich die Kostenübernahme dahin gehend entwickelt, dass die Versicherungsnehmer einen größeren Teil an den Gesamtkosten übernehmen müssen.




