Arbeitsentgelt
Jeder Arbeitnehmer erhält ein Arbeitsentgelt für seine erbrachte Leistung. In das Arbeitsentgelt fällt der Bruttolohn, aber auch Familienzuschläge, Überstundenvergütungen, Provisionen, Mehrarbeitsvergütungen, Gefahrenzulagen, Schmutzzulagen und geldwerte Vorteile. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Gratifikationen gehören ebenfalls dazu. Für die Krankenversicherung ist es ausschlaggebend, welches Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung aller Positionen man monatlich erhält, denn liegt man unter der Beitragsbemessungsgrenze, ist der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Erst wenn die Einkünfte darüber liegen, kann dieser sich entscheiden, in die PKV zu wechseln.




