Ärztliches Gutachten
Bevor eine Krankenversicherung für eine Leistung bezahlt, kann diese ein ärztliches Gutachten verlangen. Der Versicherungsnehmer ist dann dazu verpflichtet, sich von einem Arzt untersuchen zu lassen, welcher dann das Gutachten erstellt. Anders herum hat allerdings auch der Versicherte das Recht, das er Einsicht in das Gutachten erhält. So ist der Versicherer verpflichtet, auf das Verlangen des Versicherungsnehmers diese Einsicht zu gewähren. Ein ärztliches Gutachten ist notwendig um die Leistungspflicht prüfen zu können. Der Auskunftsanspruch, sprich die Einsicht kann nur von der betroffenen Person oder einem gesetzlichen Vertreter geltend gemacht werden.




