Arztrechnung
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung erhält man keine Arztrechnung. Die erbrachte Leistung rechnet der Arzt direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Ausnahme hier ist, wenn einer Versicherter eine sogenannte Sonderbehandlung wünscht, also Leistungen in Anspruch nimmt, welche von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt werden. Hierüber bekommt dann der gesetzlich Versicherte eine gesonderte Rechnung darüber. Etwas anders gestaltet sich dies bei Versicherten in der privaten Krankenversicherung. Die PKV handelt nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Der Patient erhält zunächst eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese wird zunächst vom Versicherten beglichen und anschließend bei der PKV eingereicht, damit der ausgelegte Betrag schnellstmöglich von der gesetzlichen Krankenversicherung zurückerstattet wird.




