Arztwahl

Grundsätzlich besteht für jeden Patienten die Möglichkeit, die Arztwahl selbst zu entscheiden. Werden die Kosten für die Behandlung allerdings von der Krankenkasse übernommen, kann es hie zu Einschränkungen kommen. Welche Richtlinien für die Arztwahl vorgegeben sind, hängt von der Krankenversicherung ab. Große Unterschiede sind hier zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung festzustellen. Mitglieder einer GKV haben hier größere Einschränkungen. So muss deren Behandlung durch einen niedergelassenen Kassenarzt erfolgen, damit die Kosten übernommen werden. Ärzte, welche keinen Titel als Vertragsarzt haben, dürfen einen gesetzlich versicherten Patienten nur in einem Notfall versorgen. Nimmt man als gesetzlich versicherter Leistungen von einem Privatarzt entgegen, muss man diese selbst bezahlen.