Aufsichtsbehörden

Sowohl für die private Krankenversicherung als auch für die gesetzliche Krankenversicherung bestehen in Deutschland Aufsichtsbehörden, welche den Geschäftsbetrieb der Krankenkassen überwachen. Bei dieser Überwachung geht es vor allem darum, dass der ordnungsgemäße Ablauf der Versicherungsleistung den Versicherungsnehmern gewährleistet wird. Auch haben die Aufsichtsbehörden die Aufgabe die Finanzlagen der Krankenkassen zu überwachen. Für die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Überwachung das Bundesversicherungsamt. Die privaten Krankenversicherungen hingegen werden vom hingegen vom Bundesamt für Finanzdienstleistungen überwacht, da es sich bei diesen Krankenversicherungen um privatwirtschaftliche Angebote handelt. Zusätzlich besteht noch ein Ombudsmann, an welchen sich Versicherte im Streitfall mit ihrer Versicherung werden können.