Ausschluss von Behandlern
Sowohl gesetzliche Krankenversicherungen als auch private Krankenversicherungen nehmen einen Ausschluss von Behandlern vor. Solch ein Ausschluss von Behandlern bedeutet, dass die Kosten für eine Behandlung bei solch einem Arzt nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Beispielsweise werden die Kosten für eine Behandlung bei den gesetzlichen Krankenkassen nur dann übernommen, wenn der Behandler Leistungen anbietet, die über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden können. Gleichzeitig muss der Behandler Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung sein. Aber auch die private Krankenversicherung schließt eine Reihe von Behandlungen aus, sodass in solchen Fällen nur eine Bezahlung der Behandlung auf eigene Kosten möglich ist.




