Außergewöhnliche Belastungen

Unter dem Begriff außergewöhnliche Belastungen hat der Gesetzgeber den Steuerzahlern die Möglichkeit eingeräumt, Kosten, welche durch eine ärztliche Behandlung entstehen und weder von der gesetzlichen noch von der privaten Krankenversicherung übernommen werden steuerlich mindernd auf der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Hierbei sollte aber vorher genau abgeklärt werden, ob die angestrebten Behandlungen auch vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen akzeptiert werden. Auch greifen diese außergewöhnlichen Belastungen erst, wenn eine entsprechende Summe erreicht wird, welche sich individuell am Einkommen der betreffenden Person orientiert. Sollte diese zumutbare Belastung überschritten werden, kann der Betroffene die Kosten in Form einer außergewöhnlichen Belastung geltend machen und dadurch die Steuersumme verkleinern.