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Ambulante Zusatz­versicherung

Der Gang zum Arzt dient der Vorsorge und Behandlung etwaiger Beschwerden. Doch was der Gesundheit nützt, schröpft immer häufiger auch die eigene Geldbörse. Vermehrt werden Leistungen offeriert, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Umso schlimmer, wenn es sich dabei nicht um rein kosmetische oder anderweitig freiwillige Maßnahmen handelt, sondern um solche, die ganz konkret das Wohlbefinden sichern. Hier bleibt der Betroffene nicht selten auf den Kosten sitzen. Eine ambulante Zusatzversicherung kann dabei jedoch Abhilfe schaffen. Sie kommt für bestimmte Behandlungen auf und lindert damit zumindest die finanzielle Belastung für den Patienten. Darüber hinaus ist die Versicherung mit weiteren Vorteilen verbunden.

Was ist eine ambulante Zusatzversicherung?

Immer mehr Versicherer bieten ihren Klienten die Übernahme solcher Leistungen an, die über die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur zu geringen Anteilen gedeckt wären. Hierbei kann es sich beispielsweise um Zuzahlungen für Medikamente handeln. Ebenso aber auch um die Kosten für Brillen oder orthopädische Hilfen für den Alltag. Die ambulante Zusatzversicherung greift genau dann, wenn sie benötigt wird. Etwa bei der Behandlung selbst oder beim späteren Einlösen eines Rezeptes. Oft ist bereits der Umfang der ärztlichen Maßnahmen ein wenig größer, wenn der Patient auf das Bestehen dieser zusätzlichen Versicherung hinweist. Denn für den Mediziner liegt darin die Gewährleistung, dass seine Therapie in jedem Falle bezahlt wird – wenn nicht von der Krankenkasse, so doch von der Zusatzversicherung. Auf diese Weise darf der Betroffene darauf hoffen, nicht alleine nach den Regeln des Minimalprinzips behandelt zu werden. Eine Vorgabe, die dem Arzt bei der Wahl seiner Mittel die preisgünstigste Option vorschreibt. Vielmehr können auch kostenintensivere Möglichkeiten ergriffen werden, die Vorsorge oder die Genesung schnell und effektiv einzuleiten.

In welchen Fällen ist eine ambulante Zusatzversicherung empfehlenswert?

Mit dem Ende des Jahres 2003 fiel eine rechtliche Vorschrift, die viele Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen in ihrem Heilungsverlauf einschränkte. Bis zu diesem Zeitpunkt durften die Ärzte lediglich solche Therapien anwenden und jene Rezepte verschreiben, die von den Kassen auch umfänglich oder anteilig gedeckt wurden – sofern der Betroffene diese nicht vollständig selbst bezahlte. Seit Januar 2004 steht es den Patienten dagegen frei, eine ambulante Zusatzversicherung abzuschließen und mit dem behandelnden Mediziner somit das Kostenerstattungsprinzip zu vereinbaren. Angewendet und verschrieben werden kann nun deutlich mehr, als das im Umfang der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen ist. Für den Versicherten liegt darin zunächst aber eine finanzielle Mehrbelastung: Er muss den gesteigerten Schutz seinerseits über die monatlichen Gebühren bezahlen. Betroffene, die über eine gute Gesundheit verfügen, die nicht oder nur selten Medikamente benötigen und die vielleicht sogar auf Brillen, Gehhilfen oder Ähnliches verzichten können, würden von der ambulanten Zusatzversicherung also nicht profitieren. Wer den Gang in die Praxis dagegen häufiger bewältigt und regelmäßig auf Rezepte, Behandlungen oder Kuren angewiesen ist, kann hierbei aber durchaus Geld sparen.

Welche Leistungen umfasst eine ambulante Zusatzversicherung?

Der Umfang einer ambulanten Zusatzversicherung kann von jenem der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich abweichen. Das wird bereits bei den Kernleistungen sichtbar. Die Zusatzversicherung bietet hier sogar die Kostenübernahme für alle Therapien an, die außerhalb zugelassener Ärzte vorgenommen werden. Das lohnt sich vor allem für Patienten, die den Heilpraktiker, den Homöopathen oder ein Naturheilverfahren bevorzugen. Daneben gewährt der Vertrag im Regelfall deutlich mehr Beihilfen für Brillen und Kontaktlinsen. Hier bewilligen die Zusatzversicherungen meist Leistungen im Bereich von 100 bis 500 Euro – wogegen der Höchstsatz bei der gesetzlichen Krankenkasse lediglich rund 115 Euro betragen würde. Eine Verbesserung für den Patienten stellt sich darüber hinaus bei allen Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen sowie den Zuzahlungen zu Therapien, Massagen, Medikamenten oder ärztlich verordneten Kuren ein. Dort kann der ambulant Zusatzversicherte auf ein Leistungspaket hoffen, das allen seinen Wünschen und Bedürfnissen gerecht wird. Vorteilhaft gestaltet es sich zudem, dass gezahlte Beiträge für nicht beanspruchte Zuzahlungen – etwa bei der Sehhilfe – in regelmäßigen Abständen zurückerstattet werden können.

Wird der Versicherte durch eine ambulante Zusatzversicherung wie ein Privatpatient behandelt?

Wer eine ambulante Zusatzversicherung abschließt, kann nicht alleine auf die vollständige Übernahme der Praxisgebühr, der Behandlungskosten, der Erstattung für Heil- und Hilfsmittel sowie die Deckung aller Rechnungen für Untersuchungen, Impfungen und Therapien hoffen. Vielmehr wird der Versicherte wie ein Privatpatient angesehen. Das heißt, er kann sich von privat agierenden Medizinern behandeln lassen, kann in gewissem Rahmen die Verlegung in eine Privatklinik beanspruchen und muss bei seinem Arzt keine langen Wartezeiten mehr fürchten – auch die Vergabe der Termine gestaltet sich schneller. Zudem wird die jeweilige Maßnahme ohne den Druck ausgeführt, Zeit und Gelder sparen zu müssen. Inhaber einer ambulanten Zusatzversicherung kommen sogar in den Genuss eines hochwertigen Zahnersatzes, den gegenwärtig keine gesetzliche Krankenkasse übernehmen würde. Der Betroffene wird also wie ein Privatpatient behandelt und erlangt vielfältige Vorteile. Insbesondere die Verkürzung der Wartefristen etwa bei psychotherapeutischen Kuren dürfte in der heutigen Zeit zu den Privilegien gehören. Körperlich und seelisch deckt die ambulante Zusatzversicherung somit jeglichen Bedarf ab.

Was kostet eine ambulante Zusatzversicherung?

Wer in den Genuss der zahlreichen Vorteile gelangen möchte, muss aber zunächst investieren. Die monatlichen Gebühren der ambulanten Zusatzversicherung hängen dabei von vielen Faktoren ab. Einerseits kommt es auf das gewünschte Leistungspaket an. Je umfangreicher die Behandlungen und Rezepte übernommen werden sollen, desto höher fallen die Mitgliedsbeiträge aus. Andererseits kann jeder Tarif erst anhand der persönlichen Rahmenbedingungen des Antragstellers errechnet werden. Hier fließt neben dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand auch das bisherige Versicherungsverhältnis, der ausgeübte Beruf sowie zuweilen sogar die Wahl der eigenen Hobbys mit ein. Ambulante Zusatzversicherungen werben zwar gerne damit, bereits für wenige Euro erhältlich zu sein. Regelmäßig muss je nach Versicherungsagentur aber mit monatlichen Kosten zwischen 10 und 50 Euro geplant werden. Wer dagegen alle zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen wählt und sich auch gegen das letzte Risiko einer Zuzahlung absichern möchte, muss sogar mit Gebühren zwischen 70 und 100 Euro rechnen. Gesundheit und Wohlbefinden haben also auch hier ihren Preis.

Kann eine ambulante Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden?

Für die Festlegung eines individuellen Tarifs ist es notwendig, den Besonderheiten des Antragstellers umfänglich gerecht zu werden. Neben seinem Lebensstandard und seinen Hobbys können dabei auch Fragen zur Gesundheit gestellt werden. Frühere oder chronische Krankheiten, familiäre Vorbedingungen oder aktuelle Leiden müssen beim Abschluss der ambulanten Zusatzversicherung häufig angegeben werden. Wer derart intime Geheimnisse aber nicht preisgeben möchte, kann unter der Vielzahl der Anbieter auch eine solche Versicherungsagentur wählen, die eine Mitgliedschaft ohne Überprüfung des Gesundheitszustandes offeriert. Erfahrungsgemäß liegen hier jedoch die Kosten zwischen 10 und 20 Prozent über dem marktüblichen Schnitt – immerhin wird der Versicherer sein Risiko einkalkulieren. Ebenso muss in solchen Fällen bedacht werden, dass sich der Leistungsumfang recht deutlich einschränken kann. Ein weiteres Manko: Einige Anbieter der Zusatzversicherung ohne Gesundheitsabfrage ermöglichen eine Übernahme etwaiger Kosten erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit. Damit soll die Gefahr umgangen werden, die notwendigen Maßnahmen für akute und nicht erfragte Krankheiten sofort bezahlen zu müssen.

Worauf sollte bei der ambulanten Zusatzversicherung geachtet werden?

Rund elf Jahre nach der gesetzlichen Einführung der ambulanten Zusatzversicherung besitzt der Bürger den Luxus, sich maßgeschneidert ein Paket an Leistungen zusammenzustellen. Was immer er wünscht oder benötigt, diverse Möglichkeiten können gewählt oder vermieden werden. Darin liegt aber auch eine Herausforderung: Wer weiß heute schon, welche Maßnahmen er morgen benötigt? Die Versicherungspolice sollte daher in jedem Falle die Option beinhalten, den Umfang auszubauen oder einzuschränken, sofern der Versicherte dafür einen Anlass sieht. Wichtig ist vielfach zudem die Ausgestaltung der Zuzahlung für alle zahnärztlichen Behandlungen und etwaige Schritte zur Rekonstruktion einzelner Zähne sowie zum Ersatz derselben. Hier zeigt sich erfahrungsgemäß ein besonders hoher Bedarf, mit dem sich im Laufe des Lebens die meisten Patienten auseinandersetzen müssen. Darüber hinaus ist es mitunter entscheidend, zu welchen Ärzten, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen der Versicherer eine Partnerschaft besitzt. In diesem Rahmen können zwar Preise und Wartezeiten sinken – aber wer lässt sich schon gerne vorschreiben, von welchem Arzt er sich behandeln lassen darf?

Kann eine ambulante Zusatzversicherung steuerlich abgesetzt werden?

Die ambulante Zusatzversicherung stellt nicht alleine für die eigene Gesundheit eine wichtige Maßnahme dar. Auch mit Blick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse kann sich der Abschluss einer solchen Police lohnen. Denn bei der jährlichen Steuererklärung dürfen alle Aufwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen des Versicherungsverhältnisses geflossen sind. Immerhin handelt es sich dabei – wie auch schon bei der gesetzlichen Krankenversicherung – um eine persönliche Vorsorgeaufwendung. Sie stellt also gewissermaßen eine Investition in die Zukunft dar, von der nicht alleine der Betroffene profitiert, sondern die auch der Gesellschaft einen Vorteil ermöglichen kann. Umfasst ist davon zweierlei: Einerseits können die monatlichen Beiträge in der Steuererklärung angegeben und später in die Gesamtberechnung einbezogen werden. Andererseits sind aber auch alle Vorleistungen des Patienten absetzbar. Wann immer er Medikamente, Behandlungen oder Ähnliches zunächst aus eigener Tasche bezahlt, um sie später durch die ambulante Zusatzversicherung übernehmen zu lassen, darf er auch diese Summen geltend machen. Wichtig ist es allerdings, sämtliche Beläge zu den Beiträgen und den gezahlten Rechnungen aufzubewahren.

Wie wird eine ambulante Zusatzversicherung gekündigt?

Wie jedes Vertragsverhältnis, so kann auch die ambulante Zusatzversicherung von beiden Seiten – dem Versicherer ebenso wie dem Versicherten – beendet werden. Allerdings gelten dafür bestimmte Regeln. Grundsätzlich ist eine Kündigung bei den meisten Anbietern erst nach einer zweijährigen Wartezeit möglich. Der Betroffene muss daher mindestens 24 Monate lang versichert gewesen sein, ehe er das Ende des Kontraktes beantragen darf. Diese Möglichkeit steht ihm nunmehr jährlich offen, wobei er auch dabei auf eine Frist angewiesen ist. Bis zum 30. September kann er kündigen, um somit ab dem 01. Januar des Folgejahres beitragsfrei gestellt zu werden. Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist nicht erforderlich. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn der Versicherte ein Sonderrecht wahrnehmen und den Vertrag vorzeitig beenden möchte. Dieser Schritt kann infrage kommen, wenn vereinbarte Leistungen nicht beglichen wurden oder anderweitige gravierende Ursachen seitens des Versicherers vorliegen, die ein Ende des Vertrages unumgänglich machen. Solche Situationen stellen sich indes nur selten ein. Die ambulante Zusatzversicherung erleichtert im Regelfall das Leben vieler Menschen.

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