Beamtenöffnungsaktion
Beamte können frei wählen, ob sie eine gesetzliche private Krankenversicherung, abschließen möchten. In den ersten Monaten nach der Verbeamtung hat man die Möglichkeit, mit der Beamtenöffnungsaktion, als Beamter auf Probe eine Krankenversicherung abzuschließen. Teilnehmende Gesellschaften haben sich mit der Beamtenöffnungsaktion dazu verpflichtet, einem Beamten auf Probe eine Krankenversicherung nach der Verbeamtung innerhalb eines halben Jahres anzubieten, auch dann wenn dieser an einer Vorerkrankung leidet. Einzige Voraussetzung hier ist, dass wenn Vorerkrankungen vorhanden sind, dass diese angegeben werden. Ist dies nicht der Fall, kann dies zum Ausschluss von der Krankenversicherung führen.




