Behandlungspflicht

Ein niedergelassener Arzt hat grundsätzlich jedem Patienten gegenüber, eine Behandlungspflicht, egal ob dieser nun gesetzlich oder privat Krankenversichert ist. Zudem hat ein Arzt immer die Pflicht, egal ob er sin seiner Praxis, seiner Dienststelle oder in Freizeit befindet, Hilfe zu leisten. Auch dann, wenn ein Patient über keine Krankenversicherung verfügt, aber bereit ist, die Leistung privat zu bezahlen, steht der Arzt in der Behandlungspflicht. Bei einem akuten Notfall, hat der Arzt die Pflicht zu behandlen, auch dann, wenn kein Versicherungsnachweis, oder Zustimmung zur privaten Bezahlung vorliegt. Eine Ausnahme in der Behandlungspflicht besteht allerdings für niedergelassene Ärzte. Sie können einen Patienten ablehnen, wenn es sich nicht um einen akuten Notfall handelt und sie auf Grund einer Praxisüberlastung nicht mehr in der Lage sind, einen weiteren Patienten aufnehmen können.