Beihilfe Beamte

Beamte erhalten vom Staat eine Beihilfe im Falle von Krankheit, Geburt und Tod. Die Höhe der Beihilfe für Beamte kann im allgemeinen nicht konkret angegeben werden, da dies ist in den unterschiedlichen Bundesländern stark variieren kann. Gesetzlich geregelt ist, dass hier 50% bis 80% der entstandenen Krankheitskosten durch den Staat abgedeckt werden. In der Beihilfeverordnung (BVO) sind alle Leistungen aufgelistet, für welche ein Recht auf Beihilfe besteht. Bevor ein Patient die Beihilfe ausbezahlt bekommt, muss dieser ähnlich wie beim Abrechnungsmodell in der PKV, zunächst seine Arztrechnung selber bezahlen. Anschließend kann er diese dann bei der Beihilfe einreichen und erhält den vereinbarten Prozentsatz ausbezahlt.