Beihilfeablösungsversicherung
Die Beihilfeablöseversicherung gehört zu den freiwilligen Zusatzversicherungen. Diese ist für beihilfepflichtige Dienstgeber gedacht. So haben Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, welche eine Beihilfepflicht haben, durch die Beihilfeablösungsversicherung die Möglichkeit, sich im Falle einer Krankheit ihres Arbeitnehmers, gegen die Zahlung der Beihilfe abzusichern. Durch diese Beihilfeablösungsversicherung können sich Arbeitnehmer ihrer Pflicht, Beihilfe zu zahlen, entziehen. Die Beihilfen für den Arbeitnehmer werden dann von der Krankenversicherung übernommen. Wer eine Beihilfeablösungsversicherung in der privaten Krankenversicherung abschließt, kann die gewünschten Leistungen genau auf die benötigten Bedürfnisse des Betriebes und der einzelnen Mitarbeiter abstimmen.




