Beitragsanpassungsklausel

Muss man Beiträge in der privaten Krankenversicherung bezahlen, richtet sich deren Höhe nach dem Alter und Geschlecht, aber auch nach dem beruflichen Status, der versicherten Person. Der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung kann davon ausgehen, dass die Beiträge dauerhaft stabil bleiben, auch mit zunehmendem Alter. Dies bedeutet aber nicht, dass es eine Beitragsanpassung geben kann, sollten die allgemeinen Kosten im Gesundheitswesen steigen und deshalb die vereinbarten Beiträge so nicht aufrecht erhalten werden können. Allerdings darf durch die Beitragsanpassungsklausel erst dann eine Änderung im Beitrag vorgenommen werden, wen nach §12 b VAG ein unabhängiger Treuhänder dieser Anpassung auch zustimmt.