Beitragserhöhung
Die Beitragserhöhung im privaten und im gesetzlichen Krankenversicherungsbereich unterscheidet sich gravierend. Im gesetzlichen Krankenversicherungsbereich kann eine Beitragserhöhung nur von stattlicher Stelle beschlossen werden und ist zwingend für alle gesetzlichen Krankenversicherungen gültig. Eine kleine Ausnahme bilden die Zusatzbeiträge, welche seit einiger Zeit individuell von jedem Krankenkassenversicherungsanbieter erhoben werden dürfen. Im privaten Krankenversicherungsbereich wird eine Beitragserhöhung meist zum Ende eines jeden Jahres vorgenommen. Die jährliche Erhöhnung passt den Beitrag des PKV-Beitrages an das neue Alter des Versicherungsnehmers an. Zusätzlich kann es auch zu außerplanmäßigen Beitragserhöhungen in der PKV kommen.




