Belegarzt

Als Belegarzt werden normale Ärzte bezeichnet, welche sich niedergelassen haben und mit einem Krankenhaus ein vertragliches Abkommen geschlossen haben, in diesem Patienten zu versorgen. Das bedeutet, Belegärzte sind meisten Ärzte, welche eine feste Praxis haben, sich auf ein Fachgebiet spezialisiert haben und im Krankenhaus über Belegbetten verfügen. Am besten erklärt sich das an einem Beispiel. Ein Hals-/Nasen-/Ohrenarzt hat einen Vertrag mit einem Krankenhaus und besitzt dort Belegbetten. Er kann dort seine Patienten operieren und behandlen, diese werden vom Krankenhauspersonal nach dem Prinzip der Grund- und Regelversorgung betreut. Für den Patienten macht es keinen Unterschied. Denn er besitzt die gleichen Rechte und wird genauso behandelt ,als wurde er normal stationär aufgenommen. Weitere Belegärzte sind in der Regel, Urologen, Augenärzte, Gynäkologen, Mund-/Kiefer-/Gesichtschirurgen oder Gefäßchirurgen.