Bezirksausschuss
Die private Versicherungswirtschaft in Deutschland verfügt über das gesamte Bundesgebiet über so genannte Bezirksausschüsse, welche sich von ihrer Fläche mit den jeweiligen Ärztekammern decken. Die Aufgabe eines solchen Bezirksausschuss liegt vor allem im Erfahrungsaustausch unter den einzelnen Unternehmen und zum anderen auch in der Interessenvertretung der privaten Versicherungswirtschaft gegenüber Ärzten, Versicherten und der Politik. Wichtige Fragen werden hingehen nicht auf dieser untergeordneten Ebene geregelt sondern viel mehr auf bundesweiter Ebene in den jeweiligen Fachverbänden und Interessenvertretungen der privaten Versicherungswirtschaft diskutiert.




