Durchgangsarzt
Das Aufgabengebiet, welches ein Durchgangsarzt abdeckt, ist beschränkt auf den Schwerpunkt Unfallchirurgie. Der Durchgangsarzt ist zuständig für die Behandlung von Arbeitsunfällen, die direkt am Werk, am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit oder dem Heimweg passieren. Zudem kommt der Durchgangsarzt nur dann zum Einsatz, wenn eine gesetzliche Unfallversicherung oder ein Berufsgenossenschaft in der Haftung ist und für die Behandlung aufkommen muss. Dieser vertritt die Unfallversicherung und steuert demnach das Heilungsverfahren. Zudem ist er von der ersten Versorgung bis hin zur Rehabilitation beteiligt. Ihm allein obliegt die Versorgung des Patienten, die Abrechnung über die erbrachten Leistungen und die eben auch die Koordination der erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen.




