Ehepartnernachversicherung
Die Möglichkeit der Ehepartnerversicherung ist ein Angebot der privaten Krankenversicherung und ist somit einen kostengünstige Variante, den Ehepartner zu besonders günstigen Konditionen nachversichern zu können. Bei der Ehepartnernachversicherung gilt allerdings die Voraussetzung, dass der bereits versicherte Partner seit mindestens drei Monaten Mitglied in der PKV ist, in der nun auch der Ehepartner versichert werden soll. Mit Hilfe dieser Ehepartnernachversicherung entfällt die übliche 3 monatige Wartezeit für den Ehepartner, so dass der nach Überprüfung der Aufnahmekriterien aufgenommen wird. Wird die Risikoprüfung nicht bestanden, ist die gesetzliche Krankenversicherung zuständig.




