Einkommensgrenze

Die Einkommensgrenze wurde von der Gesetzgebung eingeführt. Diese sagt aus, ob man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden muss, oder ob man sich selbst eine Krankenversicherung wählen kann, unter Umständen auch eine PKV. Die Einkommensgrenze regelt, dass beispielsweise Vielverdiener einen höheren Beitrag bezahlen als Geringverdiener. Somit kann ein Ausgleich geschaffen werden. Für Vielverdiener darf hierfür allerhöchstens ein Grundgehalt von 44.100 Euro pro Jahr als Einkommen für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt werden. Vor Abschluss eines Vertrages sollte man sich allerdings unterschiedliche Modelle von unterschiedlichen Versicherungsunternehmen durchrechnen lassen, damit man sich einen Überblick verschaffen kann.