Einlösungsprämie
Als künftiger Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung muss man bei dieser erst einmal einen Antrag stellen. Im Versicherungsantrag wird der monatliche Beitrag vereinbart, welcher monatlich vom Versicherten zu leisten ist. Anschließend wird der Antrag von der Versicherungsgesellschaft geprüft. Wird dem Antrag zugestimmt, wird dem Versicherungsnehmer eine Zusage erteilt, somit hat er eine Einlösungsprämie zu bezahlen. Die Einlösungsprämie stellt den Erstbeitrag dar, dieser ist erforderlich, damit der Versicherungsschutz in Kraft treten kann. Wird die Einlösungsprämie nicht bezahlt, muss die private Krankenversicherung auch keine Leistung erbringen. Sollte bereits eine Deckungszusage vom Versicherungsunternehmen erteilt worden sein, kann diese bei nicht pünktlicher Bezahlung wieder zurückgezogen werden.




