Einmalige Sonderzahlung
In den unterschiedlichsten Bereichen des Versicherungswesens, aber auch des Sozialgeldes, wird des Öfteren eine einmalige Sonderzahlung angeboten und bewilligt. Die Art der Sonderzahlungen richtet sich nach unterschiedlichen Fachgebieten, welche teilweise genauestens festgelegt sind. Im Bereich der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bezieht sich eine einmalige Sonderzahlung meistens auf die Pflegebedürftigkeit eines Kunden an. Mit der Sonderzahlung soll die Lebensqualität eines Versicherten dauerhaft verbessert werden. Beispiele dafür sind: Sonderzahlungen für den Umzug eines Versicherten in ein Senioren- oder Pflegeheim, oder Sonderzahlungen für die Anschaffung von Pflegemitteln wie Treppen- oder Badelifter oder Pflegebett.




