Einstufung Pflegeversicherung

Wird ein Mensch im Laufe der Zeit pflegebedürftig, erfolgt die Einstufung in die Pflegeversicherung. Ab dem Zeitpunkt der Einstufung, steht dem Pflegebedürftigen von seiner Pflegeversicherung ein monatliches Pflegegeld zu. Treten Veränderungen des Gesundheitszustandes ein, wird die Einstufung erneut bewertet, dass bedeutet, es findet eine erneute Einstufung statt. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgenommen. Dieser erstellt nach genauer Überprüfung des Pflegebedürftigen Patienten ein Gutachten über den allgemeinen gesundheitlichen Zustand und die noch vorhandenen Fähigkeiten. Auf Grund dieses Gutachtens, erfolgt dann durch die Pflegeversicherung die Einstufung in die unterschiedlichen Pflegestufen.