Einwilligung

Damit eine Operation, ein Heileingriff oder eine Behandlung erfolgen kann, ist immer eine Einwilligung des Patienten nötig. Die Einwilligung erlangt aber nur die gesetzliche Gültigkeit, wenn vorweg eine umfassende Aufklärung über den Sinn und Zweck, sowie den möglichen Risiken und deren Folgen durch den Arzt erfolgt ist. Diese Aufklärung wird schriftlich festgehalten und muss auch vom Patienten eigenhändig unterschrieben werden. Allerdings hat der Patient das Recht, eine notwendige Heilmaßnahme zu verweigern. Dies ist sicherlich dann der Fall, wenn der Patient Bedenken hinsichtlich der Risiken oder späteren Einschränkungen hat. Verzichtet werden darf grundsätzlich auf die Einwilligung, wenn der Patient nicht ansprechbar oder bei Bewusstsein ist. Hier gilt es sein Leben zu retten, sprich es handelt sich um eine Sonderregelung.