Elternzeit
Seit im Jahr 2007 die sogenannte Elternzeit eingeführt wurde, ist es Arbeitnehmern beider Geschlechter möglich, sich gemeinsam um ihr Kind zu kümmern und dabei gleichzeitig im Berufsleben bleiben können. Das bedeutet, dass beide Elternteile Anspruch auf einen Teilzeitbeschäftigung haben. Die Neuerung des Gesetzes macht es Eltern möglich, in diesem Fall verstärkt den Vätern, sich intensiver an der Entwicklung ihres Kindes beteiligen zu können. Und das, ohne auf die berufliche Karriere verzichten zu müssen. Der Arbeitnehmer muss die Elternzeit bei seinem Arbeitgeber geltend machen. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, das das Kind im Haushalt des Arbeitnehmers lebt und größtenteils von ihm auch betreut und erzogen wird. Während der Elternzeit darf nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.




